Rechtliches

Barrierefreiheit.

StandardWCAG 2.2 AA
RichtlinieEU 2019/882
GesetzBaFG, seit 28. Juni 2025

Diese Website ist nach den Web Content Accessibility Guidelines 2.2, Stufe AA, gestaltet. Grundlage sind die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und das österreichische Barrierefreiheitsgesetz, in Kraft seit 28. Juni 2025.

Standard

Jede Website von RE:WEB™ wird barrierefrei nach WCAG 2.2 AA ausgeliefert.

Grundlage sind die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und das österreichische Barrierefreiheitsgesetz, in Kraft seit 28. Juni 2025. Für Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, gehört die Erklärung zur Barrierefreiheit zum Projektumfang.

Rückmeldung

Hinweise auf Barrieren an mail@reweb.at. Antwort innerhalb von 14 Tagen.

Beschwerdestelle

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, sozialministerium.at.

Umgesetzt

Barrierefreiheit auf dieser Website.

  • Vollständige Bedienung per Tastatur, sichtbarer Fokus, Sprunglink zum Inhalt
  • Überschriften in logischer Reihenfolge, Sprache der Seite ausgezeichnet
  • Farbkontraste von mindestens 4,5:1 für Text, keine Information nur über Farbe
  • Schrift skalierbar bis 200 Prozent ohne Verlust von Inhalt
  • Bewegung und Animation werden bei der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ abgeschaltet
  • Formulare mit beschrifteten Feldern, Fehlermeldungen im Klartext
  • Keine Zeitbegrenzungen, kein automatisch startender Ton
Einschränkungen

Bekannte Einschränkungen.

Einzelne große Schriftzüge in Blau auf Weiß liegen unter dem Kontrastwert für Fließtext. Sie tragen keine Information, die nicht auch im Text steht. Screenshots der Arbeiten werden mit Alternativtext ergänzt, sobald sie eingebunden sind.

Stand: Oktober 2026.